„3G“-Regel: geimpft, genesen, getestet

Die 3G-Regel bedeutet: Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen. Bei Gottesdiensten kann am jeweiligen Tag ein Selbsttest unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden (45 Minuten bis 15 Minuten vor Beginn).

Die generelle Testpflicht bei Anwendung der 3G-Regel gilt nicht
– für Kinder und Jugendliche, dieunter 6 Jahre bzw. noch nicht eingeschult sind, sowie für
– Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des verbindlichen Testkonzept regelmäßig getestet werden – Nachweis beispielhaft über den Schüler:innen-Ausweis (Hinweis: Ausnahme gilt auch in den Ferien)

Vollständig Geimpfte müssen als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital vorlegen können. Als vollständig genesen gelten laut Verordnung alle, die eine Corona-Infektion überstanden haben – und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.